Zellen und Batterien, bei denen nach Sondervorschrift 376 festgestellt wurde, dass sie beschdigt oder defekt sind und unter normalen Befrderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefhrlichen Reaktion, Flammenbildung, gefhrlichen Wrmeentwicklung oder einem gefhrlichen Aussto giftiger, tzender oder entzndbarer Gase oder Dmpfe neigen, sind der Befrderungskategorie 0 zuzuordnen. Im Befrderungspapier ist die Angabe "BEFRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376" durch die Angabe "BEFRDERUNGSKATEGORIE 0" zu ergnzen.